weiter gehts rund um das Thema Kopierschutz
bisheriger Strand zum Thema Risen:
- Kopierschutz Risen 1: Normaler DVD-Schutz (Tagès) ohne DRM (DRM nur bei Onlinevertrieb)
- Kopierschutz Risen 2: Steam, Pflichtaktivierung
Für Recherchezwecke noch die bisherigen Threads zum Thema:
Thread #13
Thread #12
Thread #11
Thread #10
Thread #9
Thread #8
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Thread #5
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Thread #3
Thread #2
Thread #1
Ergebnis 1 bis 20 von 401
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Geändert von Jodob (04.07.2012 um 07:17 Uhr)
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Jein. Grundsätzlich wird diese ganze Kundenentrechtung via DRM über die Nutzungsbedingungen legalisiert. Und die sind halt beim klassischen Ladenkauf rechtlich nicht bindend, beim „Kauf” via Steam schon (denn da werden sie vorher angezeigt). In der Praxis hast du aber recht. Der Publisher und Valve machen so oder so, was sie wollen.
Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.
foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz? • Was ist die 32Bit-Grenze? • Warum sind Speicheroptimierer Unsinn? • Wie teste ich meinen RAM? • Was ist HDR? • Was ist Tesselation? • Warum haben wir ein Urheberrecht? • Partitionieren mit MBR oder GPT? • Was hat es mit dem m.2-Format auf sich? • Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen? • Wer hat an der MTU gedreht? • UEFI oder BIOS Boot? • Was muss man über Virenscanner wissen? • Defragmentieren sinnvoll? • Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt? • Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich? • Was ist Bitrot? • Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows? • Wie kann ich Datenträger sicher löschen? • Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen? • Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee? • Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte? • Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen? • Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus? • Warum ist Linux sicherer als Windows? • Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem? • Wie repariere ich meinen PC-Lüfter? • Was ist die MBR-Lücke? • Wie funktioniert eine Quarz-Uhr? • Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD? • Mainboard-Batterie - wann wechseln? • Smartphone ohne Google?
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Es geht zum einen um die Einschränkungen, zum anderen um das "Feeling".
Wenn ich mir im Laden ein Steamworks Spiel kaufe und dann erstmal stundenlang ein gefühltes GB vom überlasteteten Steam Server ziehen muss
- genau so war das bei Skyrim - geht mir das Feeling eines klassischen Retail Kaufs verloren.
Da kann ich auch gleich direkt von Steam kaufen.
Und ich denke so wird es vielen gehen.
Es sind die Retailer, die darauf hätten achten müssen, dass der Retail Kauf seine einzigartigen Vorteile behält.
Man hätte Steamworks Versionen boykottieren können.
Aber das wird man erst erkennen, wenn Steam und Co. den Retailmarkt verdrängt haben.
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Ich selber kaufe schon länger keine Retailspiele mehr, wenn sie nicht günstiger sind als die digitale Version. Ich wüsste nicht dass mir irgendeine Art von Feeling verloren ging, ich freue mich nach wie vor auf die Spiele, etc. Etwas anderes sind natürlich Collector-Editionen, sowas kaufe ich aber nur bei Spieleserien die mir sehr am Herz liegen. Versteht mich nicht falsch ich bin nicht gegen den Retail-Markt und ich verstehe auch Leute die lieber dort kaufen. Ich für mich persönlich sehe an Retail-Versionen aber keinerlei Vorteile für mich.
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Leute mit einer nicht GoG Version konnten das Spiel dort registrieren und so über GoG wie dortige Käufer das Spiel herunterladen. GoG Käufer können das ja eh schon, von daher ändert sich für die nix.^^
[Bild: sysp.gif]
Und immer daran denken, was du heute kannst besorgen, das verschiebe stets auf morgen!
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Bei Myth Busters anfragen das die nen PC mit Steam zerstören und widerlegen es machte kein Sinn
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Jedes mal aufs neue, wenn Berichte wie dieser hier auftauchen:
http://www.digital-digest.com/news-6...Maybe-Not.html
Davon abgesehen, kann ich alles was ich besitze auch wieder verkaufen. Ausser steam Spiele.
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Hmm ja... mit Musik halte ich das ähnlich. Da brauche ich keine CD, ein digitaler Kauf genügt mir völlig...
Mit den Spielen, sehe ich es aber anders. Vor ein paar Jahren hat mir ein Freund einen großen Teil seiner Spielesammlung geschenkt... hauptsächlich ältere Titel. Das war für mich so etwas wie der Grundstein für meine eigene Sammlung. Seitdem sammle ich Spiele... und da man beim sammeln gerne etwas Vorzeigbares im Regal stehen hat, sind mir Downloads einfach nicht soviel wert. Für mich macht es also schon einen Unterschied, ob ich eine Verpackung (vielleicht auch noch mit schönem Cover) habe, oder nur ein paar Daten auf der Festplatte. Es ist ein bisschen, als würde man zu einem Briefmarkensammler sagen: 'Hey, Briefmarken sind voll altmodisch... sammle mal lieber Email Header.'
Es ist nicht so, daß ich Steam nicht nutze. Es hat sich inzwischen schon einiges auf meinem Account angesammelt...
Aber die Spiele, die mir wirklich wichtig sind, habe ich nach wie vor gerne im Regal stehen.Geändert von Lord Beliar (07.05.2012 um 15:02 Uhr)
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Um mal ein älteres Thema wieder auszugraben, namentlich, ob es jemals einen Steamworks-Titel gab (also einen, der von Anfang an in allen Versionen auf Steam angewiesen war) wo dieser Zwang später entfernt wurde: Ich glaube, mit Alan Wake haben wir seit heutegestern den ersten Fall, auf den das zu 100% zutrifft.
Macht zumindest ein bisschen Hoffnung.
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Hoffe ihr verzeiht mir, diesen alten Tread wieder etwas auszugraben. Dies geschieht aus aktuellem Anlass.
Wie Ihr dem Bericht hier entnehmen könnt, hat das EuGH einen lang erwarteten Entscheid gefällt. "Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden."
Klar:
Über das Ergebnis im praktischen Anwendungsfall habe nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu befinden, da der EuGH nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen habe.
Als „VIP“ zu Gast beim BMW Sauber F1 Team, Hungaroring,
Freitag, 30.07.2010, Samstag, 31.07.2010, Sonntag, 01.08.2010
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Leider nicht. Steam/Origin etc. können sich da rausreden, aufgrund der Client-bindung der Spiele. Welche Logik da dahinter steckt ist mir auch schleierhaft. Im Endeffekt betrifft dieses Urteil nur Software die OHNE ein Client auskommt (Windows, GOG-Spiele, etc).
I am a man - more sinn'd against than sinning.
We are outnumbered ten to one here, but still I love the odds.
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Dann Cossposte ich mal den wir diskutiern schon über das urteil
http://forum.worldofplayers.de/forum...Demo-an/page10[SIGPIC][/SIGPIC]
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Als „VIP“ zu Gast beim BMW Sauber F1 Team, Hungaroring,
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Naja, das hier ist ja der lange stehende KS-Thread, hier ist das Thema schon genau richtig aufgehoben.
In gewisser Weise ist das Urteil nichts neues, es bestätigt nur nochmal die ohnehin gängige Rechtsauslegung (der sich nur die Rechteinhaber widersetz(t)en).
Der EuGH macht erstmal keine Aussagen zu dem „Trick” von Firmen wie Valve, der ja darin besteht, dass sie das Spiel an einen Account binden und dann sagen, dass man diesen Account (nicht das Spiel, sondern den Account!) nicht weiterverkaufen dürfe. Und zumindest bei Multiplayer-Accounts hat der BGH das auch seinerzeit abgesegnet. So nach dem Motto: Du darfst das Spiel gebraucht kaufen, aber dass es ohne den Account deutlich weniger wert ist (weil dann kein MP-Modus bereit steht), das ist halt dein Problem. Könnte man das auch auf Steam-Accounts übertragen, so wäre es legal, wenn Valve einfach die verkauften Accounts sperrt (womit die Spiele auch wertlos werden). Im Endeffekt ließe sich der Erschöpfungsgrundsatz mit Segen des BGH effektiv aushebeln, indem man einfach jede Software mit einem Account zwangsverheiratet.
Interessant ist in dem Fall nun die vom EuGH vorgebrachte schriftliche Urteilsbegründung. Zum einen wird mehrfach (z.B. 49, 83) betont, dass eine Umgehung oder Aushebelung des Erschöpfungsgrundsatzes nicht im Sinne des Gesetzes sein könne. Dies ließe sich dann auch auf Accountbindung anwenden.
Dann wird in 66 ausgeführt, dass sich die Erschöpfung auf diejenigen Dienstleistungsverträge nicht erstrecke, die sich vom Verkauf der Software abtrennen lassen. Bei einem Account, der zur Nutzung zwingend erforderlich ist, kann die Abtrennbarkeit aber bezweifelt werden. Was das dann für solche Verträge heißt, wird leider nicht ausgeführt.
Zuletzt wird in 88 klargestellt, dass man als Gebrauchtkäufer tatsächlich der „rechtmäßige Erwerber” ist. Was bedeutet, dass man alle Rechte aus §69d UrhG für sich in Anspruch nehmen kann. Man könnte also, wenn es zur Nutzung der Software erforderlich ist (weil Valve den Account kündigt), den Steamzwang auch entfernen.
Aber 1: Das alles gilt so nur deshalb, weil halt im vorliegenden Fall keine besonderen vertraglichen Vereinbarung vorlagen. Die könnten nämlich immer noch den Weiterverkauf untersagen. Da müsste man dann schauen, ob es wirksam ist (wären ja AGB), aber zumindest theoretisch könnte das Problem für Valve dadurch gelöst werden, dass sie ihre Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen. Zumindest für Downloadspiele, Ladenkäufe von SteamWorks-Titeln sind was anderes.
Aber 2: Das sind alles rechtstheoretisch Laienüberlegungen ohne gesicherte Rechtssprechung. Grundsätzlich kann Valve sowieso machen, was es will, solange dagegen niemand klagt. Und wer will dieses Risiko eingehen?
Aber 3: Selbst wenn ich als Gebrauchtkäufer cracken darf, habe ich immer noch gewisse Probleme an der Backe. Wo kriegt man garantiert saubere Cracks her? Und wie lange muss man ggf. darauf warten? Wo und wie erhält man zukünftig Patches (ebenfalls garantiert sauber), wenn die ja offiziell nur über Steam ausgeliefert werden?
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Aber selbst wenn...bis das rechtssicher erneut vom BGH entschieden wurde (Ausgang extrem ungewiss, weil Steam offiziell per AGB nur Abonnements anbietet), vergehen gut und gerne ein paar Jahre. Bis dahin ist DRM vielleicht gar nicht mehr aktuell.
Im Zweifelsfall würde ich davon ausgehen, dass sich erst einmal gar nichts ändert.