Na ja, nur weil die Verbraucherzentralen abmahnen heißt das noch lange nicht, dass sie recht haben bzw. bekämen.
Es bleibt dabei, das Urteil zu Steam damals war etwas wirr.
Einer der Punkte dabei war, dass man bei Steam Spielen kein Spiel kauft, sondern nur eine Art Eintrittskarte zu Steam.
Was man nicht gekauft hat, kann man dabei auch nicht weiterverkaufen. Daran ändert auch das europäische Urteil nichts.
Daher sehe ich auch nicht, dass Steam darauf reagieren wird.
Am Ende steht da noch die Frage, ob das überhaupt ein Problem von Steam ist und nicht eines der Publisher, die die Spiele vertreiben und auf den Packungen eben nicht deutlich genug darauf hinweisen, dass man die Spiele nur leiht und nicht kauft. Wobei da die nächste Frage wäre wie zulässig so eine Leihe mit unbekanntem Leihzeitraum überhaupt ist.
Das mit den AGBs ist ein anderer Punkt, der durchaus problematisch ist, aber da sind wir dann an dem Punkt den die Verbraucherzentralen beim letzten mal versäumt haben anzuklagen, die Gültigkeit der AGBs an sich. Das war ja schon vorher der angreifbare Punkt, an den sie sich nur nicht herangetraut haben.
Valve müsste nur die Möglichkeit bieten das Spiel auf einen anderen Account zu übertragen bzw. den Code wieder frei zu schalten. Nur eine kleine Datenbankabfrage.
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sehe ich genauso: die Unterlassungserklärung werden sie schlicht und ergreifend einfach nicht abgeben. Steam ist ein Abo-Modell und kein Kauf-Modell.
"Steam ist ein von Valve angebotener Online-Dienst (nachfolgend „Steam“).
Sie werden Abonnent von Steam (nachfolgend „Abonnent“), indem Sie die Client-Software von Steam installieren und die Registrierung bei Steam durchführen.
Jedes Abonnement gestattet Ihnen den Zugriff auf bestimmte Leistungen, bestimmte Software und/oder sonstige Inhalte.
Indem Sie das Registrierungsverfahren von Steam absolvieren, erstellen Sie ein Steam-Benutzerkonto (nachfolgend „Benutzerkonto“). In Ihrem Benutzerkonto sind gegebenenfalls auch Abrechnungsdaten enthalten, die Sie Valve für den Erwerb von Abonnements zur Verfügung stellen.
Die Software wird Ihnen in Lizenz überlassen und nicht an Sie veräußert. Die Ihnen eingeräumte Lizenz führt Ihrerseits nicht zum Erwerb von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten an der Software."
auch hier dito, wobei "leihen" eben auch nicht ganz korrekt ist, man abonniert wie gesagt. ich denke diese Konstruktion ist von Valve mit Bedacht so gewählt worden und beim letzten Mal ist der Verbraucherschutz ja auch gehörig auf die Nase gefallen. ich erwarte auch diese Mal nicht das etwas dabei rauskommt was das Geschäftsmodell von Steam gefährdet.
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Es ist die Kombination aus allem. Es muss also nur ein Faktor verändert werden.
Kommt es denn nicht drauf an wo der Firmensitz liegt?
Eine ganz andere Frage ist die Durchsetzbarkeit. Wenn Valve auf die Abmahnung nicht reagiert, dann muss der vzbv eben klagen. Die reichen dann bei einem deutschen Gericht also Klage ein. Das Gericht stellt die Klage dann an Valve zu. Dann kann Valve einen Vertreter (Anwalt) schicken, der das verhandelt. Oder sie kommen einfach nicht. Normalerweise, wenn eine Partei nicht vor Gericht erscheint, ergeht ein Säumnisurteil (d.h. sie verliert quasi automatisch). Dann bekommt der vzvb Recht. Nur was dann? Man kann Valve in den USA nicht greifen, also von denen auch keine Strafen einfordern. Man könnte dann den einzelnen deutschen Handelsunternehmen das Vertreiben von Steam-Spielen untersagen und den Zoll alles beschlagnahmen lassen, was nach Deutschland eingeführt wird. Aber wie will man Steam im Internet abklemmen? Per Internet-Zensur?
Bei den im Laden verkauften SteamWorks-Spielen würde ich das einfach mal bezweifeln. Beim Internetshop kann man es so sehen, andererseits beruft sich der vzvb eben auf das EuGH-Urteil.
"Steam ist ein von Valve angebotener Online-Dienst (nachfolgend „Steam“).
Sie werden Abonnent von Steam (nachfolgend „Abonnent“)
Die Spieler haben doch bekommen, was sie wollten. Die haben jahrelang fleißig bei Steam gekauft, weil so schlimm ist es ja nicht und man will aber unbedingt das Spiel haben und es ist ja alles so einfach und bequem und so weiter und so weiter.
Jetzt kann Valve das Geld der Spieler benutzen, um sich gegen gerade jene zu wehren, die die Interessen der Spieler durchsetzen und stärken wollen. Fehlt eigentlich nur das Newellsche Kommentar: "Danke für die volle Kriegskasse, ihr Dödel!"
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Geändert von foobar (19.09.2012 um 22:34 Uhr)
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Wie wäre es damit:
Idealerweise sollten Lizenzen dann wie Wertpapiere auf dem virtuellen Steam-Handelsplatz getraded werden können. Ein Release wäre dann sowas wie eine Neuemission von Lizenzen, die natürlich im Vorfeld gezeichnet werden könnten. Damit hätte man das Kickstarter-Konzept auch gleich inkorporiert. Der Preis der Lizenzen im Weiterverkauf orientiert sich wie gewohnt an Angebot und Nachfrage. Die zuzüglich fälligen Transaktionsgebühren gehen wie bisher zu 30% an Steam und der Rest an den Publisher. Letzterer kann freilich, zur erneuten Kapitalschöpfung z.B. für ein Folgeprodukt, auch weitere junge Lizenzen eines bereits erschienenen Titels emittieren. Usw.
[Bild: Troll_Chiller05.gif]
Sardine
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Dachte ich mir auch. Die regelmäßigen Nutzer von Steam stört das doch sicher nicht, es stellt keinen Belang in deren/ihrem Leben dar. Ich habe da mal mit einem Kommilitonen drüber gesprochen, welcher an sich zwar recht reflektiert ist, aber in Sachen Spiele auf maximalen Genuss bei minimalem Aufwand schaut. Die Probleme sind ihm alle egal oder berühren ihn nicht ("Ich möchte meine Spiele eh nicht weiter verkaufen"|"so einen Serverausfall hat man halt mal, ist bei MMOs auch so"). Die Probleme die ihn minimal tangieren stehen halt einem andauernden Genuss und der Leichtigkeit, Spiele digital zu erwerben gegenüber. Da haben Idealismus (der eh nicht von Belang ist) oder sonstwas keine Chance.
Solange Steam dieses "an die Kette nehmen" der User nicht übertreibt, wird das auch sicher ewig so weiter gehen. Beneidenswert.
LG
Pascal!
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Genau, letzteres ist der Punkt (rot markiert). Es darf nicht sein, dass Publisher ihre Kunden glauben lassen, es handelte sich um einen Kauf, wenn es in Wahrheit eine Vermietung ist. Das gehört in fetten Lettern auf die Packung und nicht nur so ein Geschwurbel von Onlineaktivierung oder blablabla-Account. Denn solche, absichtlich allzu dezent gehaltenen Hinweise, erklären nicht unmissverständlich, dass es sich um Vermietung handelt, weil die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, nicht bei Kauf unmissverständlich klar sind. DIe Frechheit bzw. Täuschung liegt ja gerade darin, dass man hofft, dass es viele nicht merken werden. Und dann sind wir vom Zivilrecht (Irrtum über Vertragsgegenstand) ganz schnell im Strafrecht (Betrug).
Wobei da die nächste Frage wäre wie zulässig so eine Leihe mit unbekanntem Leihzeitraum überhaupt ist.
Ein Ausweg wäre, ein Spiele-Abo jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum anzubieten, alles was darüber hinausgeht, wäre eine freiwillige Leistung seitens Valve.
Der Handel ist am Ende der Prellbock, wenn er sowas anbietet. Er kann direkt von Kunden oder Mitbewerbern in Anspruch genommen werden, wird er aber meistens nicht, weil die meisten Konkurrenten ähnliches anbieten und somit keine Wettbewerbsnachteile fürchten müssen. Anders würde es schon bei Mitbewerbern aussehen, die ein alternatives Geschäftsmodell verfolgen und auf sowas verzichten. Endkunden können sich im Einzelfall darauf berufen, getäuscht worden zu sein und ihr Geld zurückverlangen. Mindestens waren sie von Anfang an im Irrtum über den Vertragsgegenstand. Aber wen jucken schon diese Ausnahmefälle, wo sich jemand aktiv wehrt?
Es gibt das Prinzip, dass nur derjenige auf seinem Recht bestehen kann, wer sich erfolgreich gewehrt hat (keine Berufung auf Präzedenzfälle). Alle anderen gehen leer aus, es sei denn, es gäbe bereits ein Urteil in dieser Sache, welches den Anbieter fürchten lässt, dass es in ähnlich gelagerten Fällen für ihn ähnlich ausgehen würde oder dass es schlechte Presse gibt.
Da bleibt nur noch das Wettbewerbsrecht bzw. HGB als Hebel, um dem Treiben mittel- bis Langfristig einen Riegel vorzuschieben. Und auf dieser Ebene genügt das bloße Bewerben eines Gegenstandes im Anwendungsbereich deutscher bzw. EU-Gesetzgebung.
Das mit den AGBs ist ein anderer Punkt, der durchaus problematisch ist, aber da sind wir dann an dem Punkt den die Verbraucherzentralen beim letzten mal versäumt haben anzuklagen, die Gültigkeit der AGBs an sich. Das war ja schon vorher der angreifbare Punkt, an den sie sich nur nicht herangetraut haben.
"Dieses Spiel wird nicht zum verkauf angeboten, es handelt sich um ein Abo zur Nutzung auf begrenzte Zeit. Über die konkrete Dauer der Verfügbarkeit bzw. Leistungserbringung können wir keinerlei Angaben machen, bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss bei Firma xy (dt. Publisher)."
Valve müsste nur die Möglichkeit bieten das Spiel auf einen anderen Account zu übertragen bzw. den Code wieder frei zu schalten. Nur eine kleine Datenbankabfrage.
Wer Verträge nach ausländischem recht abschließt, dem kann man schlecht helfen, solange sich immer ein Staat finden lässt, der sich im Zweifel etwas "Unternehmerfreundlicher" zeigt.
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Den Hauptgrund der vzbv Abmahnung unterstütze ich... eig. kann es nicht sein, dass ich den neuen AGBs zustimmen muss oder ansonsten meine Spiele nicht mehr benutzen kann. Steam sollte dann wenigstens noch im Offline-Modus funktionieren.
Zum Thema Wiederverkauf halte ich persönlich zwar nicht viel von, verstehe es aber wenn einige dies fordern. Allerdings sollte der Wiederverkauf schon an Bedingungen geknüpft sein u.a. Gebühren etc., weil digitale und materielle Produkte nicht gleichzusetzen sind und Folgen eines bedingungslosens Wiederverkaufs auch negative Auswirkungen auf die Branche und letztlich mich als Kunden hat.
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Ja, Computerspiele sind ja nicht zum Vergnügen da, das ist eine sehr ernsthafte Sache. Da muss man Verträgen und Bestimmungen zustimmen und auch persönliche Daten abgeben wenn man spielen will. Und man ist als Spieler auch ständig in einer Grauzone zur Illegalität oder Kriminalität, das ist nicht zum lachen.
Wer heute noch ein Computerspiel erwirbt/installiert/spielt, ohne seinen Anwalt an seiner Seite, der handelt ja schon ziemlich fahrlässig. Oder versteht einer von euch alle diese Bestimmungen, die man da ständig zustimmen muss?
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na ja, sooo komplex ist der Stoff auch wieder nicht. wenn ich mir die Mühe mache das aufmerksam zu lesen, begreife ich schon was der Autor mir sagen will. nur hat man halt meist keine Lust wenn man mal eben ein Spiel installieren und antesten will, seitenlang juristischen Sermon durchzuackern und darauf setzen die Publisher wohl auch (nerv net -> ungelesen zustimm -> wegklick ).
man könnte die AGBs ja vielleicht in Zukunft als nicht abbrechbare, spielbare Tutorials in Spiel integrieren, dann kann hinterher keiner mehr behaupten er wüsste von nichts.
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Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass sich die meisten Spieler gar nicht darüber bewusst sind. Sie haben immer ihre Spiele gekauft, so wie heute auch. Onlineaktivierungen und dergleichen daran haben sie sich schon lange gewöhnt. Steam an sich wird gar nicht, als etwas Neues, als das wahrgenommen was es in Wirklichkeit ist.
Erst wenn man sie dann aufklärt und sie feststellen, dass ihnen ihre ganze tolle Steam-Spielesammlung gar nicht mehr gehört und sie auch auf zukünftige Spiele nicht verzichten können, kommt so eine Art Trotzreaktion. Dann versucht man sich die Sache halt schön zu reden und sucht verzweifelt Argumente(Bequemlichkeit, Sonderpreisaktionen) und Ausflüchte(kein Interesse am Gebrauchtmarkt/dauerhafter Spielbarkeit) für die missliche Lage, in der man nun steckt. Steam hat das schon schlau gemacht, ohne das es die Spieler merken.
Aber es kann mir niemand erzählen, dass er seine Spiele nun lieber auf unbestimmte Zeit mieten will, statt diese Spiele zu besitzen. Und das auch noch für den gleichen Preis.
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Mir auch. Ist ja nicht so, als würde die Software dann von mehr Leuten benutzt werden. Nur von anderen. Genau wie bei Materialgütern hat der Hersteller seinen Profit bereits gemacht - mit dem ursprünglichen Verkauf. Im Gegenteil, dadurch würde man ja den Hersteller effektiv dafür belohnen, dass er ein schlechtes Produkt gemacht hat - eines, das die Leute nicht behalten wollen.
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